Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Die Meisterprüfung

Zielsetzung

Die Meisterprüfung bescheinigt nach wie vor meisterliche Fähigkeiten im Handwerk und der Meister-Fachbetrieb differenziert sich klar von anderen Betrieben. Daneben eröffnen sich auch gute Möglichkeiten für den beruflichen Weg als Arbeitnehmer, sei es im Handwerk, in der Industrie oder im öffentlichen Dienst. Wer einen eigenständigen Handwerksbetrieb leiten will, benötigt Führungsqualifikationen in fachpraktischer, fachtheoretischer, wirtschaftlich-rechtlicher und berufspädagogischer Hinsicht. Durch das Bestehen der vier Teilgebiete der Meisterprüfung wird der Teilnehmer befähigt, vielfältige Führungsfunktionen zu übernehmen.

 

 

Bestandteile

Die Meisterprüfung umfaßt vier selbständige Prüfungsteile, die alle einzeln bestanden werden müssen:

 

  • Teil I Praktische Prüfung

  • Teil II Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse

  • Teil III Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

  • Teil IV Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

 

Die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II bestimmt die Weinküfermeisterverordnung vom
16. Oktober 1995 (Bundesgesetzblatt 1995, Teil I, Seite 1418)

 

Voraussetzungen

  • bestandene Gesellenprüfung oder eine entsprechende bestandene Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

 

 

Kosten

Prüfungsgebühren inkl. Diplom

ca. 1.175 €

 

Antrag

Das erforderliche Formular "Anmeldung zur Meisterprüfung" erhalten Sie nachdem die von Ihnen unterschriebene Fortbildungsvereinbarung bei uns (Geschäftsstelle der Bundesfachschule, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn) eingegangen ist. Mit diesem Formular wenden Sie sich dann direkt an die Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Die Kontaktadresse, auch hinsichtlich der Abwicklung bzw. Bezahlung der Anmelde- u. Prüfungsgebühr, ist darauf angegeben.